TURNIERE
Vereine können Turniere auf ihrer Sportanlage oder in der Halle ausrichten.
Diese Turniere müssen vorab vom Kreisjugendausschuss genehmigt werden.
Die Genehmigung eines Jugendturniers wird nur noch für die Zeiten erteilt, an denen keine Meisterschaftsspiele stattfinden. Die Vereine werden gebeten, den Rahmenterminkalender zu beachten.
Es gibt je nach Altersklasse und Situation verschiedene Arten wie das Einsetzen von Turnieren möglich ist.
Leistungsvergleiche
Leistungsvergleiche mit bis zu vier Teams müssen im DFBnet als Turnier angelegt werden, aber benötigen keinen Turnierantrag. Der Leistungsvergleich gilt als genehmigt, wenn die Mindest- und Höchstspieldauer gemäß Jugendspielordnung eingehalten wird.
Kinderfestivals
Freundschaftsspiele im Kinderfußball mit mehreren Teams („Kinderfestivals“) müssen als Turnier angelegt werden, aber benötigen keinen Turnierantrag. Das Kinderfestival gilt als genehmigt, wenn die Mindest- und Höchstspieldauer gemäß Jugendspielordnung eingehalten wird. Spielen nur zweier Vereine gegeneinander muss das nicht als Kinderfestival unter Turniere, sondern ganz normal als Freundschaftsspiel angelegt werden.
DFBnet
Turniere können durch den Verein im DFBnet angelegt werden. Es können aber auch weiterhin Programme wie „Mein Turnierplan“ etc. genutzt werden.
Wenn das Turnier im DFBnet angelegt ist und dort die Aufstellungen freigegeben wurden, müssen nach dem Turnier keine Meldelisten der Mannschaften und Ergebnisse eingeschickt werden. Vorkommnisse müssen dennoch gemeldet werden.
Zusammenfassung
| Wann? | Wo? | Bemerkung |
| Bis vier Wochen vor dem Turnier. | Turnierantrag an turniere.rhein-erft(at)fvm.de senden. |
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| Bis sieben Tage nach dem Turnier. | Vorkommnisse und ggf. Meldebögen an turniere.rhein-erft(at)fvm.de senden. |
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VOR DEM TURNIER
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Turnierantrag
Turnierantrag
Der Turnierantrag besteht aus drei Teilen:
1. dem ausgefüllten Formular „Turnierantrag Junioren“
2. dem Spielplan inkl. der teilnehmenden Mannschaften
3. der TurnierordnungDas Formular ist unter https://rhein-erft.fvm.de/service/allgemeines/downloads/ zu finden.
Der Antrag muss bis vier Wochen vor Turnierbeginn per E-Mail an turniere.rhein-erft(at)fvm.de beim Kreisjugendausschuss eingegangen sein.
Die Durchführung eines nicht genehmigten Turniers wird mit einem Ordnungsgeld gem. §30 Abs. 5 Nr. 25 JSpO/WDFV geahndet.
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Internationale Turniere
Internationale Turniere
Bei der Ausrichtung internationaler Turniere ist ein Antrag beim DFB über dem FVM zu stellen. Das Antragsformular ist unter https://www.fvm.de/service/downloads/uebersicht/ abrufbar.
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Hinweise zur Turnierordnung
Hinweise zur Turnierordnung
Die Turnierordnung muss folgende Angaben enthalten:
- Ausrichter
- Verweis auf die Jugend- und Spielordnungen
- Datum, Ort und Spielstätte
- Art des Turniers
- Austragungsmodus
- Stellung von Schiedsrichtern / FairPlay
- Angaben zu Siegprämien (bei Jugendturnieren keine Geldpreise!)
- Haftung
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Hinweise zum Spielplan
Hinweise zum Spielplan
Mindestspielzeiten pro Spiel
- A- und B-Junioren/-innen: 20 Minuten
- C- und D-Junioren/-innen: 15 Minuten
- E-, F- und G-Junioren/-innen: 10 Minuten
Höchstspieldauer pro Tag
- A-Junioren/-innen: 180 Minuten
- B-Junioren/-innen: 160 Minuten
- C-Junioren/-innen: 140 Minuten
- D-Junioren/-innen: 120 Minuten
- E-Junioren/-innen: 100 Minuten
- F-Junioren/-innen: 80 Minuten
- G-Junioren/-innen: 60 Minuten
Eine Verlängerung der Höchstspielzeiten ist bei Endspielen um 2 x 5 Minuten einheitlich zulässig.
NACH DEM TURNIER
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Vorkommnisse
Vorkommnisse
Bei Platzverweisen oder sonstigen Vorfällen ist der Staffelleiter umgehend zu informieren. Dieses gilt auch im Falle eines Nichtantretens oder bei einer kurzfristigen Turnierabsage eines Vereins. Bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Verhaltensweise muss der Turnierveranstalter mit einem zukünftigen Turnierverbot rechnen. Zudem wird ein Ordnungsgeld erhoben.
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Turnierunterlagen
Turnierunterlagen
Spätestens sieben Tage nach Abschluss des Turniers ist dem KJA ein Bericht mit den Spielergebnissen und evtl. besonderen Vorkommnissen (soweit nicht wie gefordert bereits gemeldet), die Spielerlisten sowie bei Nichtantreten von Mannschaften die schriftliche Zusage des Vereins vorzulegen. Zuwiderhandlungen werden mit Ordnungsgeld belegt.
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Nichtantritt / Absage
Nichtantritt / Absage
Vereine, die ihre schriftliche Zusage zu einem Turnier gegeben haben und dem Turnier unbegründet fernbleiben oder nicht mindestens sieben Tage vor dem Turnier schriftlich absagen, werden einem Ordnungsgeld gem. §30 JSpO/WDFV pro Mannschaft unterzogen.
Dieses Ordnungsgeld wird dem ausrichtenden Verein zu 75% gutgeschrieben. Sollte es zu mehrfachen Verstößen i.S.v. § 30 Abs. 6 JSpO/WDFV kommen, verbleibt der Mehrbetrag beim Kreis.
Darüber hinaus behält sich der KJA vor, nach Anhörung des absagenden Vereins, gegebenenfalls ein Turnierverbot von bis zu einem Jahr zu verhängen. Dieses Verbot kann sowohl für eigene Turniere wie auch für die Teilnahme an Turnieren anderer Vereine ausgesprochen werden.