Informationen
Die Organisation des Spielbetriebes der Senioren übernimmt der Kreisspielausschuss. Mannschaften welche von Ihren Vereinen dem Fußballkreis Rhein-Erft gemeldet werden, werden durch die Staffelleiter in verschiedene Spielklassen eingeteilt.
Der Kreisspielausschuss hat viele Aufgaben in seiner Verantwortung. Er ist für die Planung, die Organisation, sowie für die korrekte Durchführung des Spielbetriebes der Senioren verantwortlich, z.B. ist er für die Spielplan Erstellung, die Auswertung der Spielberichte, sowie für die Festlegung der einzelnen Sperren verantwortlich und dient zudem als Ansprechpartner für die Vereine.
Ansprechpartner
Gastspielgenehmigung
In Freundschaftsspielen können Gastspieler eingesetzt werden. Bedingung dafür ist eine dem Schiedsrichter vorzulegende Gastspielerlaubnis, die beim FVM beantragt werden kann (siehe § 8 Abs. 2 SpO/WDFV). Der Antrag auf eine Gastspielerlaubnis kann unter der Rubrik Downloads auf der FVM-Homepage unter www.fvm.de heruntergeladen werden.
https://www.fvm.de/service/downloads/uebersicht/ (Schnellster Weg: im Suchfeld "Gastspielgenehmigung" eintippen)