Qualifikation zur Sonderstaffel 2018/2019

Gemäß den Ausschreibungen in den AM 20/18 und 21/18 sowie in den Durchführungsbestimmungen für den Jugendspielbetrieb werden folgende gemeldeten Mannschaften zur Sonderstaffel-Qualifikation zugelassen:

D-Junioren:

Die nachfolgenden Mannschaften ( 7 ) der D-Junioren Sonderstaffel der Spielzeit 2017/2018 sind für die Sonderstaffel qualifiziert:

SV Weiden (aus D-Bezirksliga), Pulheimer SC, Lövenich/Widd., FC Rheinsüd 1+2 (*) (die letzten drei genannten bei Nichterreichen der Bezirksliga), SV Rheidt, BW Kerpen, TSV Weiß

(*) FC Rheinsüd 2 kann den festen Sonderstaffelplatz nur behalten, wenn die D1 in die Bezirksliga aufsteigt.

Für die verbleibenden freien Plätze (aktuell  6) werden die nachfolgenden gemeldeten Mannschaften (7) zu den Qualifikationsspielen zugelassen:

SC Brühl, SSV Berzdorf, Wesseling-Urfeld, Frechen 20, BC Efferen, BC Stotzheim, Horremer SV

Die Qualifikationsspiele zur D-Jugend Sonderstaffel beginnen am 12.06.2018. Die Spielpläne und Durchführungsbestimmungen werden den Vereinen nach Ablauf der Rechtsmittelfrist über das E-Postfach zugestellt. 

C-Junioren:

Die nachfolgenden Mannschaften ( 5 ) der C-Junioren Sonderstaffel der Spielzeit 2017/2018 sind für die Sonderstaffel qualifiziert:

Horremer SV, FC Rheinsüd 3, BV Bedburg, Lövenich/Widd., BW Königsdorf (die letzten beiden bei Nichterreichen der Bezirksliga)

Für die verbleibenden freien Plätze ( aktuell 7 ) werden die nachfolgenden gemeldeten Mannschaften ( 9 ) zu den Qualifikationsspielen zugelassen:

SV Rheidt, BC Efferen, Wesseling-Urfeld, Frechen 20, FC Hürth, SC Brühl, Pulheimer SC, SpVg BBT, GW Brauweiler 

Die Qualifikationsspiele zur C-Jugend Sonderstaffel beginnen am 13.06.2018. Die Spielpläne und Durchführungsbestimmungen werden den Vereinen nach Ablauf der Rechtsmittelfrist über das E-Postfach zugestellt.

B-Junioren:

Die nachfolgenden Mannschaften ( 6 ) der B-Junioren Sonderstaffel der Spielzeit 2017/2018 sind für die Sonderstaffel qualifiziert:

Horremer SV, Wesseling-Urfeld, Frechen 20, SSV Berzdorf, FC Hürth, BV Bedburg, (die letzten 4 bei Nichterreichen der Bezirksliga) 

Für die verbleibenden freien Plätze ( aktuell 6 ) werden die nachfolgenden gemeldeten Mannschaften ( 10 ) zu den Qualifikationsspielen zugelassen:

BC Stotzheim, GW Brauweiler 2, BW Königsdorf, Pulheimer SC, VFL Sindorf, SC Brühl, FC Bergheim, Vikt. Glesch, VfR Bachem, FC Rheinsüd 2

Die Qualifikationsspiele zur B-Jugend Sonderstaffel beginnen am 12.06.2018. Die Spielpläne und Durchführungsbestimmungen werden den Vereinen nach Ablauf der Rechtsmittelfrist über das E-Postfach zugestellt.

A-Junioren:

Die nachfolgenden Mannschaften ( 8 ) der A-Junioren Sonderstaffel der Spielzeit 2017/2018 sind für die Sonderstaffel qualifiziert:

BW Kerpen (Absteiger aus der BZL), Horremer SV, SC Fliesteden, BC Stotzheim, Frechen 20, Lövenich/Widd., FC Rheinsüd, Badorf/Ping. (die letzten sechs bei Nichterreichen der Bezirksliga)

Für die verbleibenden freien Plätze ( aktuell 4 ) werden die nachfolgenden gemeldeten Mannschaften ( 8 ) zu den Qualifikationsspielen zugelassen:

Wesseling-Urfeld, SC Kaster-Kö., SC Brühl, SV Weiden, FC Quadrath, FC Schwadorf, Vikt. Glesch, GKSC Hürth (*) 

(*) GKSC Hürth wird nur bei Erreichen des dritten Tabellenplatzes in der Leistungsstaffel 2 zugelassen Die Qualifikationsspiele zur A-Jugend Sonderstaffel beginnen am 13.06.2018. Die Spielpläne und Durchführungsbestimmungen werden den Vereinen nach Ablauf der Rechtsmittelfrist über das E-Postfach zugestellt. 

Vereine, die glauben, unberechtigterweise nicht zu den Qualifikationsspielen der Junioren zugelassen worden zu sein, legen ihre begründeten Ansprüche schriftlich per E-Mail über das E-Postfach beim Unterzeichner (michael.schumacher@fvm.evpost.de) bis spätestens Donnerstag, 07.06.2018, 18:00 Uhr vor. Später eingehende Beschwerden sind unzulässig. 

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