Der Landessportbund NRW stellt für die Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen Haushaltsmittel in Höhe von 7.56 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Zuschüsse können von gemeinnützigen Vereinen des FVM beantragt werden, deren Trainingseinheiten von anerkannten Übungsleitern*innen durchgeführt werden. Dies gilt vorrangig für die Übungsleiter*innen, die sich um die Nachwuchsförderung in Kinder- und Jugendgruppen kümmern.
Bis zum 4. Juni 2020 kann der Zuschuss im Förderportal des LSB NRW beantragt werden.
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Foto: LSB NRW
