Auch in diesem Jahr stellt der Landessportbund NRW (LSB) finanzielle Mittel in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung, um Sportvereine, die sich über ihren Sportvereinsalltag hinaus sozial engagieren, zu unterstützen. Vereine können sich mit bis zu drei geeigneten Maßnahmen aus sieben verschiedenen Förderschwerpunkten bewerben und bis zu 3.000 Euro Förderung erhalten (1.000 Euro pro Maßnahme).
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt sieben Förderschwerpunkte zuordnen lassen:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Neu: Mädchen und Frauen im Sport
Wie viele Anträge kann ich als Sportverein einreichen?
Wie bereits im vergangenen Jahr können je Sportverein bis zu drei Anträge aus unterschiedlichen Förderschwerpunkten gestellt und somit das gesellschaftliche Engagement des Sportvereins mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden.
Wie stelle ich einen Förderantrag?
Die Förderanträge sind bis zum 31.07.2019 beim LSB NRW einzureichen. Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt werden. Die Förderanträge können ab diesem Jahr direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden. Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.
Alle weiteren Informationen sowie den Antrag finden Sie unter https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/foerderprogramm-1000x1000/.
Welche Ausgaben sind nicht anerkennungsfähig?
Nicht anerkennungsfähig sind Verwaltungsausgaben des Sportvereins sowie Ausgaben, die bereits durch Dritte refinanziert werden, z. B. Honorare im OGS-Bereich.
Best-Practice Beispiele im FVM
Sport der Älteren:
„Das Programm 1000x1000 hat uns nach dem Walking Football-Aktionstag die Finanzierung der entsprechenden Tore für die Angebotseinführung ermöglicht.“ (Jörg Stammer, SSV Süng)
Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten:
„Durch die Förderung konnten wir unsere Kita-Kooperation weiter ausbauen und einen Gesundheitstag für alle Kinder aus der Umgebung anbieten.“ (Wolfgang Speier, Viktoria Koslar)
