Zu Beginn der neuen Saison gibt es einige Änderungen der Durchführungsbestimmungen, kleinere wie auch größere. Der Kreisjugendausschuss (KJA) informiert daher rechtzeitig zu Saisonbeginn über die Änderungen in den Durchführungsbestimmungen der Jugend.
Spielverlegungen der A- bis D-Jugend werden nun nur noch über das DFB-Net beantragt und bearbeitet. „Dies haben wir in den letzten Jahren sukzessive von der A-Jugend an eingeführt und die Vereine sind froh, eine Spielverlegung mit wenigen Klicks selber beantragen zu können, anstatt Mails hin- und herschicken zu müssen. Die Vereine haben in den vergangenen Jahren hiervon regen Gebrauch gemacht, teilweise auch schon in den Staffeln, wo dieses Vorgehen noch nicht vorgegeben war. Dies bestärkt uns, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind.“, sagt Wolfgang Stürmer, Vorsitzender des KJA.
Bei kurzfristigen Verlegungen oder Absagen ist es weiterhin zusätzlich nötig, den Schiedsrichter und den zuständigen SR-Ansetzer zu informieren.
D-Junioren mit „langen“ Ecken. In der Vergangenheit gab es hier teilweise Wildwuchs, mit Ecken von beliebigen Stellen, meist Torlinie/Ecke 16er. Die Regeln sind hier ganz klar, dass Ecken vom regulären Eckpunkt auszuführen sind, also Schnittpunkt Torlinie/Seitenlinie. Die Schiedsrichter wurden angewiesen, in der kommenden Saison hierauf verstärkt zu achten.
Bereits im Oktober vergangenen Jahres wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Vereine Freundschaftsspiele eigenständig im DFB-Net anlegen können. Dies ist das gewünschte Vorgehen und daher nun auch in den Durchführungsbestimmungen festgeschrieben, dass der Heimverein für das Anlegen der Freundschaftsspiele verantwortlich ist. Diese Möglichkeit wird von den meisten Vereinen bereits genutzt. Der Schiedsrichter-Ansetzer sieht diese Spiele und setzt dann eigenständig freie Schiedsrichter zu den Spielen an. Wenn sich im Vorfeld schon auf einen Schiedsrichter geeinigt wurde, kann dieser beim Anlegen des Spiels als Bemerkung mit angegeben werden. Der Ansetzer wird dies dann berücksichtigen.
Dass zu jedem Spiel ein Spielbericht zu fertigen ist, versteht sich von selbst.
Weiterhin gab es geringfügige Anpassungen der Qualifikationsbedingungen an die Anzahl der Mannschaftsmeldungen, bzw. die Anzahl der im Spiel befindlichen Staffeln.
Verwaltungsstelle erster Instanz, und damit zuständig für Einsprüche gegen verhängte Ordnungsmaßnahmen oder gegen Spielwertungen, ist nunmehr der jeweilige Staffelleiter. Jeder Staffelleiter verfügt dazu über ein eigenes E-Postfach im DFB-Net, wo Einsprüche einzulegen sind.
Abschließend wünschen wir allen Mannschaften einen erfolgreichen Start in die Saison.