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Kreisspruchkammer
1. Entscheidung
Vorfälle im T.-Spiel Bedburger BV gegen SV Erftstolz Niederaußem am 17.1.2010:
1. Der Spieler Murat Memis (SV Niederaußem) erhält ab dem 19.1.2010 unter Anrechnung der Vorsperre wegen grob unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Gegner und Schiedsrichter eine Spielsperre von sechs Wochen, längstens jedoch für sechs Pflichtspiele.
2. Der Spieler Erkan Sarkin (SV Niederaußem) erhält ab dem 19.1.2010 unter Anrechnung der Vorsperre wegen grob unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Gegner eine Spielsperre von sechs Wochen, längstens jedoch für sechs Pflichtspiele..
3. Die Verfahrenskosten in Höhe von 125,70 Euro und die Kosten der Schiedsrichter in Höhe von 39,-- Euro tragen die Spieler Memis und Sarkin (beide SV Niederaußem) je zur Hälfte, d.h., je 82,35 Euro.
2. Entscheidung
Nichteinhaltung von Terminen im Zusammenhang mit der Nichtvorlage des Spielerpasses Arno Müller bei der Verwaltungsstelle:
1. GKSC Hürth erhält wegen Nichteinhaltung von Terminen ein Ordnungsgeld in Höhe von 30,-- Euro.
2. GKSC erhält wegen Einsatzes eines nichtspielberechtigten Spielers im M.-Spiel GKSC Hürth gegen Vikt. Frechen am 29.11.2009 eine Geldstrafe in Höhe von 25,-- Euro.
3. Das unter Ziff. 2 genannte Spiel ist mit 2:0 Toren für Vikt. Frechen als gewonnen und für GKSC Hürth entsprechend als verloren zu werten.
4. Die Verfahrenskosten in Höhe von 15,-- Euro trägt GKSC Hürth.






